Die an Alzheimer erkrankten Personen sollten möglichst früh die rechtlichen und finanziellen Aspekte, die im Verlauf der Erkrankung wichtig sein könnten, mit den Angehörigen absprechen.
Mit dem Fortschreiten der Demenz kann es zu spät sein. Dann wird der Erkrankte nicht mehr in der Lage sein, Rechtsgeschäfte abzuschließen oder Willenserklärungen abzugeben.
Mit schriftlich festgehaltenen Vollmachten und Willenserklärungen können die Betreuer Regelungen im Sinne des Alzheimer-Kranken treffen. So werden Rechtsstreitigkeiten vermieden. Wenn sie solche schriftliche Vorkehrungen treffen, sollten sich die Patienten unbedingt die Testierfähigkeit durch einen Facharzt bescheinigen lassen. Dies sind meistens Psychiater, an die sich die Betroffenen wenden müssen.
Die möglichen Vorkehrungen, die gemacht werden sollten, sind:
- Testament
- Schwerbehindertenausweis
- Vorsorgevollmacht: Mit dieser Vollmacht bestimmt die betroffene Person zu einem Zeitpunkt, wenn die Geschäftsfähigkeit noch gegeben ist, eine Person, die beim Fortschreiten der Krankheit, die wirtschaftlichen und persönlichen Dinge regelt.
- Betreuungsverfügung: Wenn der Alzheimer-Patient nicht schon zum aktuellen Zeitpunkt einer anderen Person eine Vollmacht erteilen möchte, kann er eine Betreuungsverfügung beim zuständigen Gericht einreichen und darin eine Betreuungsperson vorschlagen. Im Grundsatz muss sich das Gericht an diesen Vorschlag halten.
- Patientenverfügung: Diese Verfügung richtet sich an den behandelnden Arzt. In ihr wird geregelt, welche medizinische Maßnahmen in welchem Umfang ergriffen werden sollen, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, dies zu entscheiden.
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung: Sind solche Versicherungen nicht bereits vorhanden, sollten sie nun abgeschlossen werden. Bei einer Demenz ist die Unfallgefahr größer. Damit werden die materiellen Folgen solcher Unfälle abgedeckt.
Ein weiterer rechtlicher Aspekt betrifft das Führen eines Kraftfahrzeuges. Alzheimer beeinträchtigt das Reaktionsvermögen. Zusätzlich können Alzheimer-Erkrankte Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht mehr richtig einschätzen. Deshalb sollten Personen, die an Alzheimer erkrankt sind, kein Fahrzeug mehr führen. Im Zweifelsfall kann ein medizinischer-psychologischer Test gemacht werden, der Aufschluss darüber gibt, ob die betroffene Person noch einen Wagen führen kann. Ein solcher Test kostet jedoch bis zu 400 Euro, die der Alzheimer-Patient selbst tragen muss. Sieht ein Alzheimer-Erkrankte nicht ein, dass er keinen Wagen mehr steuern kann, sollten die Angehörigen überlegen, dass sie das Straßenverkehrsamt informieren.